1. Name und Sitz
Unter dem Namen Croquet Club Steinhausen.
Der Club ist kein nicht gewinnorientierter Club im Sinne von Art.60-63 ZGB. Der Club im Kanton Zug ist politisch, sozial, konfessionell neutral.
2. Verbandszugehörigkeit
Der Club beabsichtigt Mitglied der ASC Association Suisse de Croquet zu werden.
3. Der Zweck des Croquet Club Steinhausen
Den Croquet Sport in allen Formen zu betreiben, die Geselligkeit unter den Club Mitglieder zu fördern und einen Beitrag zu Popularität von dem Croquet Spiel zu leisten.
4. Organisation
Die Organe des Clubs sind:
o Jährliche Mitglieder – Versammlung
o Der Vorstand des Clubs führt die operativen Geschäfte und vertritt den Club nach innen und außen
5. Einnahmen des Clubs
Die Einnahmen des Clubs setzt sich zusammen aus den Mitgliederbeiträgen und Gönnerbeiträgen, Sponsorengelder und aus Veranstaltungen.
Mitgliederbeiträge:
Einzelmitglieder 100.-CHF
Familie inkl. Kinder 80.-CHF
Rentner / AHV 60 -CHF
Studenten, Schüler & Auszubildene Gratis
Das Geschäftsjahr des Clubs beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Verbindlichkeiten des Clubs werden mit dem Clubvermögen gehaftet, eine persönliche Haftung der Mitglieder ist somit ausgeschlossen.
6. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft steht allen Personen offen, die ein Interesse an Gemeinschaftlichen treffen haben und gewillt sind sich in den Club einzubringen. Z.B bei Vorbereitungen zu Events, Turniere, Veranstaltungen.
Als Gönner gilt, wer sich im Club nicht aktiv betätigt, unsere Bestrebungen und Interessen jedoch finanziell unterstützt.
7. Rechte der Mitglieder
Nur Aktivmitglieder besitzen das Stimmrecht. Sie sind berechtigt an Wettkämpfen und am Training teilzunehmen. Gönner Mitglieder besitzen kein Stimmrecht, sie sind jedoch berechtigt am Training an Veranstaltungen und Versammlungen teilzunehmen.
8. Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder sind verpflichtet die Mitgliederbeiträge pünktlich bis 30.April jeden Jahres zu bezahlen.
9. Mitgliederaufnahme
Neumitglied kann jedermann auf Empfehlung eines bestehenden Mitglieds werden. Durch Zustellung des Beitritt Formulars und Einzahlung des Beitrags wird er Mitglied für das laufende Kalenderjahr. Damit erlangt er alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds.
10. Die Mitgliedschaft erlischt
a) durch jederzeitige schriftliche Mitteilung an den Vorstand.
Bezahlte Mitgliederbeiträge werden nicht zurückerstattet
b) bei Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrages bis zum 31, April (ohne Angabe von stichhaltigen Gründen)
Stufe: bei Nichtbezahlen bis 30.06: Verlust des Stimmrechts und keine Teilnahme an turnieren.
Stufe: Vorstand setzt eine Frist zur Bezahlung, bei Nichteinhaltung der Frist erlischt die Mitgliedschaft.
Die betroffene Person kann gegen diesen Entscheid bei der Jahres Mitgliederversammlung Beschwerde einlegen. Dazu hat es innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung die Behandlung durch die Mitgliederversammlung schriftlich zu verlangen. Nach Beendigung der Mitgliedschaft verliert das Mitglied seine Rechte gegenüber dem Club. Es steht ihm kein Recht auf das Clubvermögen zu.
11. Jahreshauptversammlung
Die Mitgliederversammlung bildet das oberste Organ des Clubs. Sie besteht aus allen Mitgliedern des Clubs. Sie ist für folgende Aufgaben zuständig:
o Verabschiedung und Änderung der Statuten
o Wahl des Vorstandes
o Festlegung der Jahresziele
Die Jahresversammlung wird vom Vorstand mindestens 20 Tage im Voraus einberufen und wird innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres durchgeführt. Die Einberufung erfolgt schriftlich. Als schriftlich gilt auch der elektronische Versand an eine durch das Mitglied mitgeteilte Mail Adresse. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
12. Vorstand
Der Vorstand ist für die Umsetzung und Ausführung der Beschlüsse der Jahresversammlung zuständig. Der Vorstand wird aus 2 Mitglieder, die jeweils für ein Jahr gewählt werden. Sie können wiedergewählt werden. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Der Club wird durch die Kollektivunterschrift von zwei Vorstandmitglieder verpflichtet.
Die Aufgaben des Vorstandes sind:
o Ergreifen der nötigen Maßnahmen zur Erreichung der Clubziele.
o Entscheid über die Aufnahme und den Austritt sowie den allfälligen Ausschluss von Mitgliedern
o Kontrolle der Einhaltung der Statuten sowie Verwaltung des Clubvermögens.
13. Haftung
Haftung Für die Verbindlichkeiten des Clubs haftet allein das Clubvermögen. Für den Abschluss einer Unfallversicherung ist jedes Mitglied persönlich verantwortlich.
14. Auflösung
Die Auflösung des Clubs wird von der Mitglieder Jahresversammlung beschlossen und erfordert eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Verabschiedung der Statuten
Diese Statuten wurden von der Gründungsversammlung am -3.August 2026- angenommen.
Im Namen des Croquet Clubs Gründer ohne gewählten Vorstand: Hans Püntener.
Im Namen des Croquet Club Steinhausen zeichne ich Hans Püntener die Stauten am 3. August 2026 als angenommen und treten per sofort in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
Croquet Club Steinhausen
Der Vorstand Aktuariat
Hans Püntener & Maria Püntener

